Auf dieser Seite finden Sie kompakte Antworten zu den wichtigsten Themen – von den Voraussetzungen über den Ablauf bis zu den erforderlichen Unterlagen.
Ein SystCert-Fachzertifikat bescheinigt Ihnen Systemische Beratungskompetenz auf höchstem Niveau und weist die Fachgebiete aus, in denen Sie eine vertiefende Kompetenz erlangt haben.
Sie müssen die fachliche Eignung erfüllen (i.d.R. Studium oder Berufsausbildung, jeweils mit Berufserfahrung) und Systemische Ausbildungen gemäß DGfB-Anforderungen erfolgreich abgeschlossen haben. Die mündliche Kompetenzprüfung müssen Sie nur ablegen, wenn Sie keine Systemische Ausbildung in einem SystCert-zertifizierten Ausbildungsgang belegt haben.
Die Übersichtsbescheinigung ist eine tagesaktuell gültige Bescheinigung, die Ihren Status als Systemiker / Systemikerin mit allen eingetragenen Fachgebieten aufführt. Die Übersichtbescheinigung ist als Nachweis gegenüber Behörden oder bei Bewerbungen hilfreich. Sie wird in deutscher und englischer Sprache ausgestellt.
Mit einem SystCert-Fachzertifikat weisen Sie Systemische berufsfeldübergreifende Beratungskompetenz aus. Sie bescheinigt zusätzlich die Fachgebiete, in denen Sie sich spezialisiert haben und dass Ihre Expertise auf aktuellem Stand der Wissenschaft ist. Dies ist für Arbeitgeber, Träger, Auftraggeber und Kunden sehr wichtig.
Ja, das SystCert-Fachzertifikat entspricht inhaltlich dem Anforderungsrahmen der international anerkannten Norm DIN EN ISO/IEC 17024 der Personenzertifizierung auf Expertenniveau. Sie erhalten Ihr Zertifikat immer auch in englischer Sprache.
Ja, Sie erhalten Ihr Zertifikat immer auch in englischer Sprache.
Die Antragsprüfung und die Zertifikatsausstellung übernimmt eine von uns beauftragte Zertifizierungsstelle. Diese ist gehalten, innerhalb von 4 Wochen alle Anfragen abschließend zu bearbeiten.
Eine anerkannte SystCert-zertifizierte Ausbildung ist curricular aufgebaut und umfasst alle Bausteine, die Sie für die Zertifizierung als Systemiker / Systemikerin benötigen.
Sie erhalten bei fachlicher Eignung mit dem Ausbildungsabschluss ohne weitere Prüfung Ihr Fachzertifikat mit Eintragung Ihrer Spezialisierung durch den Ausbildungsgang. Sie müssen keine mündliche Kompetenzprüfung bei der Zertifizierungsstelle ablegen.
Eine Kernausbildung ist curricular aufgebaut und dauert mindestens ein Jahr. Mit einer Kernausbildung weisen Sie eine spezialisierte Kompetenz aus, die in der Zertifizierung als Systemiker / Systemikerin als Fachgebiet besonders hervorgehoben wird.
Anerkannte Institute weisen ihre Kernausbildungen gesondert aus, um eine leichtere Orientierung zu ermöglichen.
Für eine Zertifizierung als Systemiker benötigt es noch weitere Ausbildungsleistungen, entweder eine 2. Kernausbildung oder weitere Seminare im gleichen Fachgebiet, um die Mindestanforderungen der Systemischen Ausbildung zu erfüllen. Wenn Sie eine anerkannte Kernausbildung vorweisen, müssen Sie keine mündliche Kompetenzprüfung bei der Zertifizierungsstelle ablegen.
Sie reichen auf der SystCert-Webseite unter Anfrageformulare ein Verbandszertifikat ein. Anschließend eröffnet die Zertifizierungsstelle ein Kundenkonto für Sie, in dem Ihr SystCert-Zertifikat hinterlegt wird. Nachdem Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlt haben, können Sie Ihr Zertifikate in deutscher und englischer Sprache jederzeit herunterladen.
Anschließend haben Sie in Ihrem Kundenkonto die Möglichkeit, innerhalb von 1 Monat weitere SystCert-Zertifikate zu beantragen, ohne dass weitere Kosten anfallen, indem sie dort Ihre äquivalenten Verbandszertifikate einzureichen,.
Auf Ihre Zertifikate können Sie jederzeit im Kundenkonto zugreifen. Die gilt sowohl für Fach-Zertifikate als auch Lehrenden-Zertifikate.
Die Gültigkeit der Zertifikate ist begrenzt, weil mit diesen bescheinigt wird, dass Sie nach aktuellem Stand der Wissenschaft systemisch beraten. Dies ist nur mit permanenter weiterer Fortbildung möglich. Vor Ablauf der Gültigkeit werden Sie daran erinnert, ihre Fortbildungsnachweise einzureichen. Dann verlängert sich ihr Zertifikat um weitere 5 Jahre.
Die Fortbildungen müssen thematisch dem Fachgebiet zugeordnet werden können. Es steht frei, bei welchem Anbieter sie an Seminaren, Kongressen o.ä. teilnehmen, es können sowohl externe als auch unternehmensinterne Veranstaltungen sein. Sie müssen jedoch von einer Systemischen Fachkraft ausgestellt sein.
Für das 1. Fachgebiet müssen 50 UE innerhalb von 5 Jahren als Fortbildung nachgewiesen werden, für jedes weitere Fachgebiet weitere 10 UE Fortbildung.
Wenden Sie sich an die Zertifizierungsstelle, um eine Lösung im Einzelfall zu finden. In der Regel werden Ihnen erhöhte Nachforderungen aufgetragen, um sicherzustellen, dass sie weiterhin state-of-the-art Systemisch beraten.
Die mündliche Kompetenzprüfung ermöglicht jeder Person mit fachlicher Eignung und der Erfüllung der Kriterien der Systemischen Ausbildung ein SystCert-Fachzertifikat zu erhalten, unabhängig bei welchem Bildungsinstitut die Ausbildung absolviert wurde. Damit wird die freie Wahl des Ausbildungsanbieters gesichert.
Um festzustellen, ob die geforderten Kompetenzen als Systemiker oder Systemikerin vorhanden sind, wird zum einen geprüft, ob die absolvierte Systemische Ausbildung vollständig den Anforderungskriterien entspricht und zum anderen mit der mündlichen Kompetenzprüfung festgestellt, dass die geforderten Kompetenzen bei Ihnen vorhanden sind.
Es findet ein Prüfungsgespräch mit einem beauftragten Auditor mit Systemsicher Fachqualifikation statt, die mind. 60 Minuten dauert. Auf Basis eines dafür eingereichten Fallberichts wird das Prüfungsgespräch geführt. Die Bewertung bezieht sich auf die von SystCert definierten Kompetenzen. Als Ergebnis gibt es ‚bestanden‘ und ‚nicht bestanden‘.
Aus Gründen der einfachen Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum. Es sind alle Geschlechter mitgemeint.
Ja, das ist möglich, es muss dazu ein anderer Fallbericht als bei der vorherigen Prüfung eingereicht werden. Das Prozedere ist das gleiche.
Ja. Bis 31.12.2028 werden äquivalente SystCert-Lehrzertifikate in denselben Fachgebieten ohne weitere Prüfung ausgestellt (Übergangsregelung).
Vorausgesetzt werden ein gültiges SystCert-Fachzertifikat (seit mind. 12 Monaten) und mindestens 1.000 UE systemische Lehrerfahrung, die nach Erwerb des Fachzertifikats erbracht wurden.
Personen, die ihre Systemische Ausbildung an einem anerkannten SystCert Institut erfolgreich abgeschlossen haben (zertifizierte Komplettausbildungen oder Kernausbildungen), sind von der mündlichen Prüfung befreit, weil das Institut die Kompetenzprüfung bereits vorgenommen hat. Sie erhalten automatisiert ihr Fachzertifikat, nur gegen Bezahlung der Bearbeitungsgebühr der Zertifizierungsstelle.
Personen, die ein Verbandszertifikat DGSF, SG oder DGSP haben, sind von der mündlichen Prüfung befreit und erhalten automatisiert ihr SystCert-Fachzertifikat, nur gegen Bezahlung der Bearbeitungsgebühr der Zertifizierungsstelle. Im Rahmen der Übergangsreglung bis zum 31.12.2028 fällt eine geringere Bearbeitungsgebühr an.
Ja, SystCert führt eine breite Liste eintragungsfähiger Fachgebiete, u. a. Systemische Beratung (psycho-sozial/berufsbezogen), Paarberatung, Trauma-/Trauer, Therapie-Schwerpunkte, Aufstellung, Supervision, Coaching, OE, Mediation, Gesundheitscoaching, Sachverständigentätigkeit, Pädagogik.
Um eine Anerkennung als Institut zu erhalten und SystCert-zertifizierte Ausbildungen anbieten zu könne, müssen Sie eine professionelle Unternehmensführung nachweisen. Hier gibt es konkrete Anforderungen. Falls Ihr Institut bereits eine AZAV-Trägerzulassung oder eine Akkreditierung eines Systemischen Fachverbands hat und schon Verbands-zertifizierte Ausbildungsgänge durchführt, sind mit Einreichung dieser Unterlagen fast alle wesentlichen Arbeitsschritte erfüllt.
Zum einen weisen Sie höchste Ausbildungsqualität für Ihre Interessenten aus, zum anderen müssen Ihre Absolventen zur Erlangung eines SystCert-Fachzertifikats keine mündliche Abschlussprüfung absolvieren und sie zahlen wesentlich geringere Zertifizierungsgebühren der Zertifizierungsstelle.
Sie müssen seit mind. 12 Monaten das zugrundeliegende Fach-Zertifikat erworben haben. Zusätzlich benötigen Sie 1.000 UE Lehrerfahrung, die zeitlich nach Ausstellung des Fachzertifikats durchgeführt wurden.
Ja, wenn Sie Inhaber von Lehrenden Zertifikate von DGSF, SG oder DGSP sind, können Sie diese als Kompetenznachweis bis zum 31.12.2028 einreichen. Es wird keine weitere Prüfung vorgenommen und die äquivalenten Fachgebiete ausgewisen.
Es müssen insgesamt 1000 UE Lehrerfahrung über 5 Jahre nachgewiesen werden, also ca. 20 Lehrtage pro Jahr. Es steht frei, ob diese als freiberufliche Tätigkeit bei Kunden oder beim Arbeitgeber durchgeführt werden. Für jedes Fachgebiet müssen mind. 100 UE Lehrerfahrung in dieser Gesamtanforderung nachgewiesen werden.
Zusätzlich muss für jedes Lehrende Fachgebiet das darauf basierende Fachzertifikat gültig sein.
SystCert ist ein verbändeübergreifendes Qualitätszertifikat für Systemiker, ausgerichtet am europäischen Rahmen der Personenzertifizierung (DIN EN ISO/IEC 17024). Es bescheinigt aktuelle Beratungskompetenz statt nur Kursabschlüsse.
Kein Verbandsbeitritt nötig; Nachweis des aktuellen Expertenstatus inkl. Fachgebiete; Zertifikat deutsch/englisch; optionaler Eintrag im Inhaberverzeichnis für Sichtbarkeit bei Arbeitgebern und Auftraggebern.
SystCert hat eine „Aktualitätsgarantie“: Fachzertifikate laufen nach 5 Jahren aus und werden nur bei nachgewiesener Fortbildung pro Fachgebiet verlängert. Dadurch bleibt die ausgewiesene Kompetenz nachweislich up-to-date – ein klarer Vorsprung gegenüber Einmal-Zertifikaten.
a) Wenn Ihre Ausbildung an einem SystCert-anerkannten Institut absolviert wurde, ist keine mündliche Prüfung erforderlich; es erfolgt lediglich eine vereinfachte Dokumentenprüfung.
b) Wenn Sie ein Verbandszertifikat der DGSF, SG oder DGSP besitzen (Übergangsregelung bis zum 31.12.2028), erhalten Sie ein äquivalentes SystCert-Fachzertifikat ohne weitere Prüfung.
c) Wenn Ihre Ausbildung an einem nicht anerkannten Institut absolviert wurde, ist eine mündliche Kompetenzprüfung bei der Zertifizierungsstelle erforderlich.
Anerkannte Institute sichern die Qualität ihrer Ausbildungsgänge, benötigen keine Verbandsmitgliedschaft, erleichtern Absolventen die Zertifizierung (keine mündliche Prüfung, geringere Gebühren) und positionieren sich sichtbar am Markt. Gültigkeit der Anerkennung: 5 Jahre.
Die unabhängige Zertifizierungsstelle SQ Cert führt Prüfungen und Zertifikatsvergabe durch. SQ Cert ist langjähriger QM-Zertifizierer im Sozial-, Gesundheits- und Bildungsbereich und prüft analog DIN ISO 17024-Prinzipien.
Es gibt ein öffentliches Inhaberverzeichnis für Zertifikatsinhaber. (Hinweis: Die Website nennt keine offizielle Gesamtzahl; laut Anbieterangabe intern sind bereits über 2.500 Personen zertifiziert.)
Einfach online starten: Anfrageformulare für Fach- und Lehrendenzertifikate sowie die Institutsanerkennung sind verlinkt; die Zertifizierungsstelle eröffnet anschließend ein Kundenkonto und steuert die Prüfung und Ausstellung.