Ausbildungsinstitute können für den Bereich 'Systemischer Ausbildung' eine SystCert-Anerkennung erhalten und ihre Ausbildungsgänge zertifizieren lassen.
Sie ermöglichen damit ihren Absolventen eine vereinfachte Dokumentenprüfung und erheblich vergünstigte Zertifizierungskosten als Systemikerin oder Systemiker nach den SystCert-Fachanforderungen.
Folgende Vorteile ergeben sich daraus für die Ausbildungsinstitute:
Die Anerkennung eines Instituts gemäß SystCert-Standards wird von der beauftragten unabhängigen Prüfstelle SQ Cert durchgeführt.
Achtung: Für Systemische Ausbildungsinstitute mit einer gültigen AZAV-Trägerzulassung und / oder einer Verbandszertifizierung DGSF, SG, DGSP ist die Antragstellung wesentlich vereinfacht.
Mit der SystCert-Anerkennung positionieren sich Ausbildungsinstitute als qualitätsgeprüfte Anbieter systemischer Lehre – unabhängig von Verbänden, mit einem starken Zertifikat, das bei Absolventen, Arbeitgebern und Fachkreisen Vertrauen schafft.
Für die Anerkennung wird verlangt, dass das Ausbildungsinstitut über moderne Lernstandards verfügt und das Institut über eine Qualität analog zu den staatlichen Anforderungen an Bildungsträger gemäß AZAV verfügt.
Ausbildungsgänge, die mit der SystCert-Zertifizierung oder der SystCert-Option (bei mind. 1 jährigen Kernausbildungen) ausgezeichnet werden, müssen detailliert inkl. der Ausbildungsgebühren beschrieben sein. Dies dient der Qualitätssicherung und auch den Absolventen, weil dann seitens der beauftragten Prüfstelle SQ Cert nur eine vereinfachte Dokumentenprüfung mit geringeren Gebühren vorgenommen wird.
Änderungen von Ausbildungscurricula oder neue Ausbildungsgänge können jederzeit zertifiziert werden, Hierfür sind Neu- oder Änderungsanträge einzureichen, bevor mit der SystCert-Anerkennung oder der SystCert-Option geworben werden kann.
Eine zertifizierte SystCert-Ausbildung (mind. 570 UE Gesamt) kann mit den Zeichen: ‘SystCert-zertifiziert’ oder ‘SystCert-zertifizierte Ausbildung’ beworben werden.
Eine mind. 1-jährige Kernausbildung (mind 300 UE Gesamt) kann mit dem Kennzeichen ‘mit SystCert Option’ oder 'Ausbildung mit SystCert-Option) beworben werden.
Die Zertifizierung von Ausbildungsgängen ist jeweils 5 Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden.

Die entsprechenden Vorlagen mit Ausfüllhilfen erhalten Sie von der Zertifizierungsstelle SQ Cert, wenn Sie über das ‘Anfrageformular’ Ihr Interesse an einer Anerkennung bekunden.
Institute mit einer gültigen AZAV-Trägerzulassung und / oder einer Verbandsakkreditierung durch DGSF, SG und DGSP durchlaufen ein wesentlich einfacheres Prüfverfahren und müssen nur Teilunterlagen einreichen.
Die Anerkennung ist 5 Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden. Die Zertifizierungsstelle SQ Cert behält sich nach Prüfung der Unterlagen bei Zweifeln an der Institutsqualität vor, das Institut auf Basis des Antrags vor Ort zu auditieren.
Erst-Anerkennung:
Anerkennung inklusive 1 Ausbildungsgang auf Dokumentenbasis: 999,00 €,
jeder weitere Ausbildungsgang 299,00 €
Vor-Ort Audit: 1.600,00 € pro Tag zuzüglich Reisekosten
(Dauer des Vor-Ort-Audits routinemäßig 1 Tag)
Änderungen anerkannter Ausbildungsgänge während der Laufzeit der Anerkennung:
pro Ausbildungsgang: 199,00 €
Verlängerungsanerkennung für jeweils 5 Jahre:
Verlängerung inklusive 1 Ausbildungsgang: 499,00 €,
jeder weitere Ausbildungsgang: 249,00 €
Alle Preise sind exklusive Mehrwertsteuer.