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Die SystCert-Institutsanerkennung

Ausbildungsinstitute können für den Bereich 'Systemischer Ausbildung' eine SystCert-Anerkennung erhalten und ihre Ausbildungsgänge zertifizieren lassen.
Sie ermöglichen damit ihren Absolventen eine vereinfachte Dokumentenprüfung und erheblich vergünstigte Zertifizierungskosten als Systemikerin oder Systemiker nach den SystCert-Fachanforderungen. 

Folgende Vorteile ergeben sich daraus für die Ausbildungsinstitute:

  • Absolventen dieser Ausbildungsgänge ersparen sich die mündliche Kompetenzprüfung
  • Absolventen profitieren von wesentlich geringeren Zertifizierungskosten
  • Institute können Ihre Ausbildungsgänge mit einem hochwertigen Qualitätszertifikat auszeichnen, ohne in einem Verband Mitglied zu sein.

Die Anerkennung eines Instituts gemäß SystCert-Standards wird von der beauftragten unabhängigen Prüfstelle SQ Cert durchgeführt.

Achtung: Für Systemische Ausbildungsinstitute mit einer gültigen AZAV-Trägerzulassung und / oder einer Verbandszertifizierung DGSF, SG, DGSP ist die Antragstellung wesentlich vereinfacht. 

Mit der SystCert-Anerkennung positionieren sich Ausbildungsinstitute als qualitätsgeprüfte Anbieter systemischer Lehre – unabhängig von Verbänden, mit einem starken Zertifikat, das bei Absolventen, Arbeitgebern und Fachkreisen Vertrauen schafft.

Als anerkanntes Institut jederzeit Ausbildungsgänge zertifizieren lassen

Für die Anerkennung wird verlangt, dass das Ausbildungsinstitut über moderne Lernstandards verfügt und das Institut über eine Qualität analog zu den staatlichen Anforderungen an Bildungsträger gemäß AZAV verfügt.

Ausbildungsgänge, die mit der SystCert-Zertifizierung oder der SystCert-Option (bei mind. 1 jährigen Kernausbildungen) ausgezeichnet werden, müssen detailliert inkl. der Ausbildungsgebühren beschrieben sein. Dies dient der Qualitätssicherung und auch den Absolventen, weil dann seitens der beauftragten Prüfstelle SQ Cert nur eine vereinfachte Dokumentenprüfung mit geringeren Gebühren vorgenommen wird.

Änderungen von Ausbildungscurricula oder neue Ausbildungsgänge können jederzeit zertifiziert werden, Hierfür sind Neu- oder Änderungsanträge einzureichen, bevor mit der SystCert-Anerkennung oder der SystCert-Option geworben werden kann.

Eine zertifizierte SystCert-Ausbildung (mind. 570 UE Gesamt) kann mit den Zeichen: ‘SystCert-zertifiziert’ oder ‘SystCert-zertifizierte Ausbildung’ beworben werden.
Eine mind. 1-jährige Kernausbildung (mind 300 UE Gesamt) kann mit dem Kennzeichen ‘mit SystCert Option’ oder 'Ausbildung mit SystCert-Option) beworben werden.

Die Zertifizierung von Ausbildungsgängen ist jeweils 5 Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden. 

Weitere Informationen zur SystCert Anerkennung von Systemischen Ausbildungsinstituten

  1. Zuverlässigkeitserklärung zur wirtschaftlichen Solidität und strafrechtlichen Unbedenklichkeit
  2. Beschreibung der Institutshistorie und -entwicklung mit spezifischem Systemischem Selbstverständnis
  3. Personelle Ausstattung, insbesondere Qualifikation der Institutsleitung und der Dozenten
  4. Räumliche Ausstattung der Schulungsräume
  5. Versicherungen, dass: 
    a.) nur mit einer SystCert-Instituteanerkennung geworben wird, wenn diese gültig ist und 
    b.) nur Ausbildungsgänge mit der (Option der) SystCert-Zertifizierung für Absolventen beworben werden, die der beauftragten Prüfstelle vorgelegt und von ihr anerkannt wurden und 
    c.) wesentliche Änderungen dieser Ausbildungsgänge vor Start der Prüfstelle zur Genehmigung vorgelegt werden
  6. Beschreibung des Verfahrens der Qualitätssicherung der Ausbildungsgänge
  7. Übersicht über die Ausbildungsgänge, die eine SystCert-Zertifizierung erhalten sollen oder die Option auf eine SystCert-Zertifizierung (Kernausbildung) bieten sollen
  8. Antrag auf Zertifizierung mindestens eines Ausbildungsgangs, insbesondere Programmausschreibung, Lehrplan und Musterzertifikat

Die entsprechenden Vorlagen mit Ausfüllhilfen erhalten Sie von der Zertifizierungsstelle SQ Cert, wenn Sie über das ‘Anfrageformular’ Ihr Interesse an einer Anerkennung bekunden.

Institute mit einer gültigen AZAV-Trägerzulassung und / oder einer Verbandsakkreditierung durch DGSF, SG und DGSP durchlaufen ein wesentlich einfacheres Prüfverfahren und müssen nur Teilunterlagen einreichen. 

Die Anerkennung ist 5 Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden. Die Zertifizierungsstelle SQ Cert behält sich nach Prüfung der Unterlagen bei Zweifeln an der Institutsqualität vor, das Institut auf Basis des Antrags vor Ort zu auditieren. 

Die SQ Cert Zertifizierungsstelle erhebt folgende Gebühren für die Prüfung und Ausstellung der SystCert-Institutsanerkennung:

Erst-Anerkennung: 
Anerkennung inklusive 1 Ausbildungsgang auf Dokumentenbasis: 999,00 €, 
jeder weitere Ausbildungsgang 299,00 €
Vor-Ort Audit: 1.600,00 € pro Tag zuzüglich Reisekosten
(Dauer des Vor-Ort-Audits routinemäßig 1 Tag)

Änderungen anerkannter Ausbildungsgänge während der Laufzeit der Anerkennung:
pro Ausbildungsgang: 199,00 €

Verlängerungsanerkennung für jeweils 5 Jahre: 
Verlängerung inklusive 1 Ausbildungsgang: 499,00 €, 
jeder weitere Ausbildungsgang: 249,00 €


Alle Preise sind exklusive Mehrwertsteuer.