SystCert ist der neue Qualitätsstandard für ausgebildete Systemikerinnen und Systemiker.
Mit einem SystCert-Zertifikat weisen Sie Ihren aktuellen Expertenstatus aus, nicht nur einen Systemischen Weiterbildungsabschluss.
Die Vorteile eines SystCert-Zertifikats für Sie im Überblick:
Damit ist SystCert die zukunftsweisende Zertifizierung, die Vertrauen bei Arbeitgebern, Auftraggebern, Klienten und Kooperationspartnern schafft.
In unserem SystCert-Inhaberverzeichnis stellen Sie auf Wunsch Ihre Leistungen transparent und wirkungsvoll dar.
Sie erhalten eine Zertifizierung als Systemikerin oder Systemiker, wenn Sie die Zertifizierungsvoraussetzungen erfüllen.
Diese bestehen standardmäßig aus:
Achtung:
In Ihrem SystCert-Überblickbescheinigung sind auch die Fachgebiete eingetragen, in denen Sie durch Systemische Ausbildungen besondere Expertise erworben haben.
Ihr Zertifikat hat eine Aktualitätsgarantie, nach 5 Jahren muss es verlängert werden.
Das neue Zertifikat wird ausgestellt, wenn Sie in der Zwischenzeit an weiteren Systemischen Fortbildungsseminaren in Ihren eingetragenen Fachgebieten teilgenommen haben.
Ihre Zertifizierungsanfrage stellen Sie einfach online.

1.1 Akademischer Abschluss und nachfolgend mind. 1 Jahr Berufserfahrung im Kontext von Beratung
oder
1.2 Abgeschlossene Berufsausbildung im psycho-sozialen, pädagogischen oder heilenden Bereich und nachfolgend mind. 1 Jahr Berufserfahrung im Kontext von Beratung
oder
1.3 Abgeschlossene Berufsausbildung in einem beliebigen Bereich plus abgeschlossene Aufstiegsfortbildung* und nachfolgend mind. 1 Jahr Berufserfahrung im Kontext von Beratung
oder
1.4 Abgeschlossene Berufsausbildung in einem beliebigen Bereich und nachfolgend mind. 4 Jahre Berufserfahrung im Kontext komplexer Beratung sozialer Systeme.
2.1. Mindestens eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im systemischen Beratungskontext. Die Mindestanforderung an Ausbildungen sind weiter unten aufgelistet.
Je nach fachlicher Eignung, Ausbildungsinstitut und vorhandener Verbandanerkennung wird diese wie folgt durchgeführt:
3.1 Ausstellung eines äquivalenten Zertifikats ohne weitere Prüfung im Rahmen der Übergangsregelung bis zum 31.12.2028, falls der Weiterbildungsabschluss bereits von einem der folgenden Systemischen Verbände zertifiziert wurde: DGSF; SG oder DGSP **
oder
3.2 Dokumentenprüfung zur fachlichen Eignung, wenn die Systemische Ausbildung in einem SystCert-anerkannten Ausbildungsgang abgeschlossen wurde
oder
3.3 Mündliche Kompetenzprüfung zusätzlich Dokumentenprüfung über mindestens 60 Minuten Online oder in Präsenz über in der Ausbildung eingereichte Fallberichte (bei einem nicht-anerkannten Ausbildungsinstitut).
Mit der Zertifikatserteilung wird auch das in der Systemischen Ausbildung belegte Fachgebiet als Spezialisierung eingetragen.
Bei Nichterfüllung der Kriterien der ‘Fachlichen Eignung’ und der ‘Mindestanforderungen an Abgeschlossene Systemische Ausbildungen’ kann ein Antrag auf Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse gestellt werden, sofern die Antragsbearbeitung für die Zertifizierungsstelle zumutbar ist. Die Zertifizerungsstelle ist berechtigt, zusätzliche Anforderungen für eine Zertifikatserteilung zustellen und ann für den Zusatzaufwand eine aufwandsabhängige Gebühr verlangen.
*z.B. IHK-Aufstiegs-Fortbildungen, Meisterprüfung
** DGSF: Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und
Familientherapie e.V.
SG: Systemische Gesellschaft e.V.
DGSP: Deutsche Gesellschaft für Systemische Pädagogik e.V.
Für eine SystCert-Zertifizierung besteht folgende Mindestanforderung an Systemischer Ausbildung:
Die synchrone Lehre muss Theorie & Methodik, berufliche Reflexion (mind. 50 UE) und Supervision (mind. 70 UE) in einem angemessenen Verhältnis aufweisen und mit mindestens 80 UE in Präsenz stattfinden.
Zeitaufwände für Intervision, Videolehre, Literatur und Beratungspraxis können zusätzlich zur synchronen Lehre erbracht werden.
Des Weiteren muss geleistet worden sein:
Absolvierte (Kern-)Ausbildungsgänge werden als Fachgebiete im SystCert-Zertifikat aufgeführt.
Die Ausbildungsanforderungen können über folgende Leistungen erlangt werden:
Komplettausbildung:
Die Komplettausbildung erfüllt die oben beschriebene Mindestanforderung in einem Ausbildungsgang
Sie wird als Spezialisierung als Fachgebiet im SystCert-Zertifikat eingetragen.
Kernausbildung:
Kernbestandteil ist der erfolgreiche Abschluss einer curricularen Systemischen Ausbildung mit Mindestdauer von 1 Jahr, die mindestens 300 UE, beinhaltet. Davon müssen 200 UE in synchroner Lehre stattfinden, die mit mind. 40 UE in Präsenz durchgeführt wird.
Zusätzlich muss 1 vom Ausbildungsinstitut anerkannter Fallbericht über einen abgeschlossenen Beratungsprozess mit Verlaufsbeschreibung sowie 1 Reflexionsbericht über die systemische Entwicklung als Person während der Ausbildung erbracht sein**.
Der absolvierte Kernausbildungsgang wird als Fachgebiet im SystCert-Zertifikat eingetragen.
Ergänzende Ausbildungsteile:
Die Differenz zwischen gefordertem Gesamtausbildungsumfang und abgeschlossener Kernausbildung kann über frei wählbare Ausbildungsangebote (Seminare, Fortbildungen) etc. nachgewiesen werden, die thematisch dem Fachgebiet der Kernausbildung zugeordnet werden können..
ACHTUNG: Es muss insgesamt die Mindestanforderung an den oben beschriebenen Gesamtumfang Systemischer Ausbildung erfüllt sein.
Ergänzende Ausbildungsteile können nur nach Beginn der Kernausbildung anerkannt werden. (Ausnahme: curriculare Ausbildungsteile mit mind. 200 UE synchroner Lehre)
Zeitlich parallel oder zu einem späteren Zeitpunkt können weitere Fachgebiete dem SystCert-Zertifikat hinzugefügt werden.
* UE = Zeiteinheit von 45 Minuten
** ersatzweise kann auch eine kostenpflichtige Prüfung von der Zertifizierungsstelle vorgenommen werden, falls das Ausbildungsinstitut diese Leistung nicht selbst anbietet
Die Arbeitsfelder von Systemikerinnen und Systemikern sind komplex und unterscheiden sich auch stark hinsichtlich Zielgruppen und Auftragskontexten. Deshalb sind Kompetenzen als gemäß Tätigkeitsschwerpunkten zu ordnen, analog zu Medizinern mit Ihren Facharztausbildungen.
Die Systemischen Tätigkeitsschwerpunkte werden wie folgt kategorisiert und werden entsprechend des absolvierten Ausbildungsgangs eingetragen:
Eine Beschreibung der Mindestanforderung an die Ausbildung findet sich in der Beschreibung des Mindestumfangs der Ausbildung.
*Anerkennungen in diesen Ausbildungen setzen eine vorherige SystCert-Zertifizierungsfähigkeit als Systemiker / Systemikerin voraus.
Anerkennung von Beratungs-Verbandszertifikaten
Unsere Mission ist, Kompetenzen anzuerkennen, egal auf welchem Ausbildungsweg diese erlangt wurden. Daher gelten folgende Äquivalenzregeln:
Traumaberatung – Verbandzertifikate von DeGPT und Fachverband Traumapädagogik
Trauerbegleitung – Verbandszertifikat Bundesverband Trauerbegleitung (nur große Ausbildung)
Gruppendynamik: Verbandszertifikate der DGGO, der ÖAGG und FNHW – CAS Teamdynamik
Mediation – Verbandszertifikat BM - Bundesverband Mediation (nicht ausreichend: zertifizierter Mediator nach Mediationsgesetz)
Diese Ausbildungen werden als Kernausbildungen anerkannt, es ist nur noch eine 1-jährige Systemische Kern-Ausbildung mit Schwerpunkt ‚Systemische Denk- und Handlungsgrundlagen‘ zu absolvieren. Anschließend erfolgt die Zertifizierung als Systemiker / Systemikerin mit Schwerpunkten in beiden absolvierten Fachgebieten.
Voraussetzung für die Zertifizierung ist immer die Prüfung der fachlichen Eignung für Anträge über die Nummern 2-4.
Weitere Beratungs-Verbände zur erleichterten Erlangung einer Zertifizierung als Systemiker mit Fachgebietsspezialisierung sind in Prüfung und werden durch den wissenschaftlichen Beirat demnächst freigegeben.
*als Zertifikate müssen Grund- und Aufbauzertifikate eingereicht werden (i.d.R. 2-jährige Ausbildung)
Das SystCert-Zertifikat ist 5 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig und ist immer mit mind. 1 Fachgebietsspezialisierung verbunden.
Um sicherzustellen, dass Zertifikatsinhaber weiterhin gemäß aktuellen fachlichen Standards beraten, müssen in dieser Zeit Fortbildungseinheiten von mindestens 50 UE* nachgewiesen werden (bei 1 Fachgebiet). Für jedes weitere Fachgebiet sind zusätzlich 10 UE Fortbildungseinheiten erforderlich. Es muss Fortbildung in jedem zu verlängernden Fachgebiet nachgewiesen werden.
Als Nachweis gelten Teilnahmebescheinigungen, aus denen hervorgeht, dass der Inhaber sich bezüglich systemischer Inhalte in seinem Fachgebiet weitergebildet hat. Es gibt keine Einschränkung, bei welchem Anbieter diese Fortbildung besucht wurde.
Zur Zertifikatsverlängerung werden diese Teilnahmebescheinigungen vom Antragsteller hochgeladen, das neue Zertifikat wird nach Prüfung automatisch erstellt.
* UE = Zeiteinheit von 45 Minuten
Erstzertifizierung:
Zertifizierung inklusive 1 Fachgebiet: 999,00 €
jedes weitere Fachgebiet: 449,00 €
Erweiterungszertifizierung: pro Fachgebiet: 349,00 €
Erstzertifizierung:
Zertifizierung inklusive 1 Fachgebiet: 299,00 €,
jedes weitere Fachgebiet 99,00 €
Erweiterungszertifizierung: pro Fachgebiet 99,00 €
Erstzertifizierung:
Zertifizierung inklusive 1 Fachgebiet: 199,00 €,
jedes weitere Fachgebiet 99,00 €
Erweiterungszertifizierung: pro Fachgebiet 99,00 €
Hier entfällt die Dokumentenprüfung, die Ausstellung erfolgt automatisiert.
Erstzertifizierung inklusive aller Fachgebiete: 49,00 €
Erweiterungszertifizierung pro Fachgebiet: 49,00 €
Verlängerung inklusive 1 Fachgebiet: 99,00 €,
jedes weitere Fachgebiet 49,00 €.
Falls die SQ Cert im Rahmen der Antragstellung Fallberichte oder Reflexionberichte zur Anerkennung begutachten muss, fällt eine Gutachtergebühr von € 200,- pro Fallbericht an
(nur notwendig, wenn das Ausbildungsinstitut diese Leistung nicht anbietet)
Alle Preise sind inkl. Mehrwertsteuer.