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Das SystCert-Zertifikat für Systemikerinnen & Systemiker

SystCert ist der neue Qualitätsstandard für ausgebildete Systemikerinnen und Systemiker.

Mit einem SystCert-Zertifikat weisen Sie Ihren aktuellen Expertenstatus aus, nicht nur einen Systemischen Weiterbildungsabschluss.
Die Vorteile eines SystCert-Zertifikats für Sie im Überblick:

  • Sie erhalten ein Zertifikat, das inhaltlich dem Europäischen Anforderungsrahmen der fachlichen Personenzertifizierung entspricht (DIN EN ISO/IEC 17024)
  • Sie benötigen keine Verbandsmitgliedschaft & bezahlen keine Mitgliedsbeiträge
  • Sie weisen Ihre aktuelle Expertise in Systemischen Berufsfeldern / Fachgebieten nach
  • Sie erhalten Ihre gesamten Systemischen Qualifikationen zusätzlich in 1 Kompetenz-Bescheinigung zusammengefasst
  • SystCert bescheinigt auf gleich hohem Anspruchsniveau wie die führenden Systemischen Dachverbände DGSF, SG, DGSP
  • Inhaber von DGSF, SG und DGSP Verbandszertifikaten erhalten im Rahmen der Übergangsregelung automatisch ihr SystCert-Zertifikat ohne weitere Prüfung
  • Wenn Sie an einem von SystCert anerkannten Ausbildungsinstitut ihre Systemische Qualifikation erworben haben, entfällt ebenfalls die mündliche Prüfung, es wird nur die einfache Dokumentenprüfung durchgeführt (fachliche Eignung und Systemischer Ausbildungsabschluss).
  • Auch Absolventen anderer Ausbildungsinstitute ohne SystCert-Anerkennung und ohne Verbandszugehörigkeit können bei fachlicher Eignung und ausreichender Systemischer Ausbildungsnachweise mittels einer mündlichen Kompetenzprüfung ein SystCert-Fachzertifikat erlangen.

Damit ist SystCert die zukunftsweisende Zertifizierung, die Vertrauen bei Arbeitgebern, Auftraggebern, Klienten und Kooperationspartnern schafft.
In unserem SystCert-Inhaberverzeichnis stellen Sie auf Wunsch Ihre Leistungen transparent und wirkungsvoll dar.

So erhalten Sie ihr Zertifikat als Systemikerin oder Systemiker

Sie erhalten eine Zertifizierung als Systemikerin oder Systemiker, wenn Sie die Zertifizierungsvoraussetzungen erfüllen. 
Diese bestehen standardmäßig aus:

  1. der fachlichen Eignung
  2. dem Systemischen Ausbildungsabschluss (auch in mehreren Teilabschlüssen)
  3. und der erfolgreich absolvierten Kompetenzprüfung durch SQ Cert als unabhängiger Prüfstelle

Achtung:

  • Bei Systemischem Ausbildungsabschluss durch ein SystCert-anerkanntes Institut entfallen die Prüfung des Systemischen Ausbildungsabschlusses und die Kompetenzprüfung.
  • Bei Vorliegen eines Verbandszertifikats von DGSF, SG und DGSP erfolgt bis 31.12.2028 ohne weitere Prüfung eine äquivalente SystCert-Zertifikatsausstellung

In Ihrem SystCert-Überblickbescheinigung sind auch die Fachgebiete eingetragen, in denen Sie durch Systemische Ausbildungen besondere Expertise erworben haben.

Ihr Zertifikat hat eine Aktualitätsgarantie, nach 5 Jahren muss es verlängert werden. 
Das neue Zertifikat wird ausgestellt, wenn Sie in der Zwischenzeit an weiteren Systemischen Fortbildungsseminaren in Ihren eingetragenen Fachgebieten teilgenommen haben.

Ihre Zertifizierungsanfrage stellen Sie einfach online.

Weitere Informationen zum SystCert-Zertifikat für Systemiker

Die Zertifikatsvergabe wird durch beauftragte Zertifizierungsstellen mit folgenden Prüfpunkten durchgeführt:

Fachliche Eignung (Erst-Akademisierung gemäß EQR)

1.1 Akademischer Abschluss und nachfolgend mind. 1 Jahr Berufserfahrung im Kontext von Beratung 
oder
1.2 Abgeschlossene Berufsausbildung im psycho-sozialen, pädagogischen oder heilenden Bereich und nachfolgend  mind. 1 Jahr Berufserfahrung im Kontext von Beratung  
oder
1.3 Abgeschlossene Berufsausbildung in einem beliebigen Bereich plus abgeschlossene Aufstiegsfortbildung* und nachfolgend  mind. 1 Jahr Berufserfahrung im Kontext von Beratung 
oder
1.4 Abgeschlossene Berufsausbildung in einem beliebigen Bereich und nachfolgend  mind. 4 Jahre Berufserfahrung im Kontext komplexer Beratung sozialer Systeme.

Abgeschlossene Systemische Ausbildungen

2.1. Mindestens eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im systemischen Beratungskontext. Die Mindestanforderung an Ausbildungen sind weiter unten aufgelistet.

SystCert-Abschlussprüfung

Je nach fachlicher Eignung, Ausbildungsinstitut und vorhandener Verbandanerkennung wird diese wie folgt durchgeführt:

3.1 Ausstellung eines äquivalenten Zertifikats ohne weitere Prüfung im Rahmen der Übergangsregelung bis zum 31.12.2028, falls der Weiterbildungsabschluss bereits von einem der folgenden Systemischen Verbände zertifiziert wurde: DGSF; SG oder DGSP **
oder 
3.2 Dokumentenprüfung zur fachlichen Eignung, wenn die Systemische Ausbildung in einem SystCert-anerkannten Ausbildungsgang abgeschlossen wurde
oder 
3.3 Mündliche Kompetenzprüfung zusätzlich Dokumentenprüfung über mindestens 60 Minuten Online oder in Präsenz über in der Ausbildung eingereichte Fallberichte (bei einem nicht-anerkannten Ausbildungsinstitut).

Mit der Zertifikatserteilung wird auch das in der Systemischen Ausbildung belegte Fachgebiet als Spezialisierung eingetragen.

Besondere Bedürfnisse

Bei Nichterfüllung der Kriterien der ‘Fachlichen Eignung’ und der ‘Mindestanforderungen an Abgeschlossene Systemische Ausbildungen’ kann ein Antrag auf Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse gestellt werden, sofern die Antragsbearbeitung für die Zertifizierungsstelle zumutbar ist. Die Zertifizerungsstelle ist berechtigt, zusätzliche Anforderungen für eine Zertifikatserteilung zustellen und ann für den Zusatzaufwand eine aufwandsabhängige Gebühr verlangen.

*z.B. IHK-Aufstiegs-Fortbildungen, Meisterprüfung

** DGSF: Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und      
   Familientherapie e.V.
   SG: Systemische Gesellschaft e.V.
   DGSP: Deutsche Gesellschaft für Systemische Pädagogik e.V.

Für eine SystCert-Zertifizierung besteht folgende Mindestanforderung an Systemischer Ausbildung:

Gesamtausbildungsumfang von von 570 UE*, davon 420 UE in synchroner Lehre

Die synchrone Lehre muss Theorie & Methodik, berufliche Reflexion (mind. 50 UE) und Supervision (mind. 70 UE)  in einem angemessenen Verhältnis aufweisen und mit mindestens 80 UE in Präsenz stattfinden.
Zeitaufwände für Intervision, Videolehre, Literatur und Beratungspraxis können zusätzlich zur synchronen Lehre erbracht werden.
Des Weiteren muss geleistet worden sein:

  • 1 Fallvorstellung in der Ausbildung Live, per Video- oder Audioausschnitt
  • 2 vom Ausbildungsinstitut anerkannte Fallberichte über abgeschlossene Beratungsprozesse mit Verlaufsbeschreibung**
  • 1 Reflexionsbericht über die systemische Entwicklung als Person während der Ausbildung**


Absolvierte (Kern-)Ausbildungsgänge werden als Fachgebiete im SystCert-Zertifikat aufgeführt.

3- Wege zum SystCert Fachzertifikat

Die Ausbildungsanforderungen können über folgende Leistungen erlangt werden:

  • 1 mehrjährige Komplettausbildung, die den Gesamtausbildungsumfang abdeckt oder
  • 2 mind. 1-jährige Kernausbildungen oder
  • 1 mind. 1-jährige Kernausbildung und ergänzende Ausbildungsteile

Komplettausbildung:
Die Komplettausbildung erfüllt die oben beschriebene Mindestanforderung in einem Ausbildungsgang
Sie wird als Spezialisierung als Fachgebiet im SystCert-Zertifikat eingetragen.

Kernausbildung:
Kernbestandteil ist der erfolgreiche Abschluss einer curricularen Systemischen Ausbildung mit Mindestdauer von 1 Jahr, die mindestens 300 UE, beinhaltet. Davon müssen 200 UE in synchroner Lehre stattfinden, die mit mind. 40 UE in Präsenz durchgeführt wird.
Zusätzlich muss 1 vom Ausbildungsinstitut anerkannter Fallbericht über einen abgeschlossenen Beratungsprozess mit Verlaufsbeschreibung sowie 1 Reflexionsbericht über die systemische Entwicklung als Person während der Ausbildung erbracht sein**.
Der absolvierte Kernausbildungsgang wird als Fachgebiet im SystCert-Zertifikat eingetragen.

Ergänzende Ausbildungsteile:
Die Differenz zwischen gefordertem Gesamtausbildungsumfang und abgeschlossener Kernausbildung kann über frei wählbare Ausbildungsangebote (Seminare, Fortbildungen) etc. nachgewiesen werden, die thematisch dem Fachgebiet der Kernausbildung zugeordnet werden können.. 
ACHTUNG: Es muss insgesamt die Mindestanforderung an den oben beschriebenen Gesamtumfang Systemischer Ausbildung erfüllt sein.
Ergänzende Ausbildungsteile können nur nach Beginn der Kernausbildung anerkannt werden. (Ausnahme: curriculare Ausbildungsteile mit mind. 200 UE synchroner Lehre)

Zeitlich parallel oder zu einem späteren Zeitpunkt können weitere Fachgebiete dem SystCert-Zertifikat hinzugefügt werden.

* UE = Zeiteinheit von 45 Minuten
** ersatzweise kann auch eine kostenpflichtige Prüfung von der Zertifizierungsstelle vorgenommen werden, falls das Ausbildungsinstitut diese Leistung nicht selbst anbietet

Die Arbeitsfelder von Systemikerinnen und Systemikern sind komplex und unterscheiden sich auch stark hinsichtlich Zielgruppen und Auftragskontexten. Deshalb sind Kompetenzen als gemäß Tätigkeitsschwerpunkten zu ordnen, analog zu Medizinern mit Ihren Facharztausbildungen.

Die Systemischen Tätigkeitsschwerpunkte werden wie folgt kategorisiert und werden entsprechend des absolvierten Ausbildungsgangs eingetragen:

  • Systemische Beratung, Schwerpunkt: psycho-soziale Beratung
  • Systemische Beratung, Schwerpunkt: Beratung im Kontext Arbeitswelt
  • Systemische Paarberatung
  • Systemische Traumaberatung
  • Systemische Trauerbegleitung
  • Systemische Therapie*
  • Systemische Sexualtherapie*
  • Systemische Kinder- und Jugendlichentherapie*
  • Systemische Hypnotherapie*
  • Systemische Aufstellung
  • Systemische Gruppendynamik
  • Systemische Supervision
  • Systemische Unternehmensführung
  • Systemisches Coaching
  • Systemische Organisationsentwicklung
  • Systemische Mediation
  • Systemisches Gesundheitscoaching
  • Systemische Sachverständigentätigkeit im Familien- und Kindschaftsrecht
  • Systemische Pädagogik

Eine Beschreibung der Mindestanforderung an die Ausbildung findet sich in der Beschreibung des Mindestumfangs der Ausbildung.

*Anerkennungen in diesen Ausbildungen setzen eine vorherige SystCert-Zertifizierungsfähigkeit als Systemiker / Systemikerin voraus.

Anerkennung von Beratungs-Verbandszertifikaten

Unsere Mission ist, Kompetenzen anzuerkennen, egal auf welchem Ausbildungsweg diese erlangt wurden. Daher gelten folgende Äquivalenzregeln:

  1. Zertifikate der Systemischen Fachverbände DGSF, SG*, DGSP* werden vollständig anerkannt und führen zur sofortigen Anerkennung als Systemiker / Systemikerin mit Eintragung des Fachgebiets des entsprechenden Ausbildungsgangs. Es sind nur die Zertifikatsgebühren zu entrichten.
  2. Zertifikate des Fachverbands DGfS ‚Aufstellung‘ werden vollständig anerkennt. Fehlende UE‘s zur Mindestanforderung Systemischer Ausbildung können durch einzelne systemische Seminare ausgeglichen werden. Anschließend erfolgt die Zertifizierung als Systemiker / Systemikerin mit Schwerpunkt im Fachgebiet ‘Systemische Aufstellung’.
  3. Zertifikate des Fachverbands DGSv ‚Supervision‘ werden vollständig anerkannt, sofern der Antragsteller in seiner Historie von Beratungsausbildungen explizit Systemische Inhalte im Umfang einer Kernausbildung (200 UE synchrone Lehre) nachweisen kann. Anschließend erfolgt die Zertifizierung als Systemiker / Systemikerin mit Schwerpunkt im Fachgebiet 'Systemische Supervision'.
  4. Beratungs-Spezialkompetenzen, die in folgenden Verbandszertifikaten bestätigt wurden, können unter folgenden Voraussetzungen zu einer Zertifizierung als Systemiker / Systemikerin führen:

Traumaberatung – Verbandzertifikate von DeGPT und Fachverband Traumapädagogik

Trauerbegleitung – Verbandszertifikat Bundesverband Trauerbegleitung (nur große Ausbildung)

Gruppendynamik: Verbandszertifikate der DGGO, der ÖAGG und FNHW – CAS Teamdynamik 

Mediation – Verbandszertifikat BM - Bundesverband Mediation (nicht ausreichend: zertifizierter Mediator nach Mediationsgesetz)

Diese Ausbildungen werden als Kernausbildungen anerkannt, es ist nur noch eine 1-jährige Systemische Kern-Ausbildung mit Schwerpunkt ‚Systemische Denk- und Handlungsgrundlagen‘ zu absolvieren. Anschließend erfolgt die Zertifizierung als Systemiker / Systemikerin mit Schwerpunkten in beiden absolvierten Fachgebieten.

Voraussetzung für die Zertifizierung ist immer die Prüfung der fachlichen Eignung für Anträge über die Nummern 2-4.

Weitere Beratungs-Verbände zur erleichterten Erlangung einer Zertifizierung als Systemiker mit Fachgebietsspezialisierung sind in Prüfung und werden durch den wissenschaftlichen Beirat demnächst freigegeben.

*als Zertifikate müssen Grund- und Aufbauzertifikate eingereicht werden (i.d.R. 2-jährige Ausbildung)

Das SystCert-Zertifikat ist 5 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig und ist immer mit mind. 1 Fachgebietsspezialisierung verbunden.

Um sicherzustellen, dass Zertifikatsinhaber weiterhin gemäß aktuellen fachlichen Standards beraten, müssen in dieser Zeit Fortbildungseinheiten von mindestens 50 UE* nachgewiesen werden (bei 1 Fachgebiet). Für jedes weitere Fachgebiet sind zusätzlich 10 UE Fortbildungseinheiten erforderlich. Es muss Fortbildung in jedem zu verlängernden Fachgebiet nachgewiesen werden.

Als Nachweis gelten Teilnahmebescheinigungen, aus denen hervorgeht, dass der Inhaber sich bezüglich systemischer Inhalte in seinem Fachgebiet weitergebildet hat. Es gibt keine Einschränkung, bei welchem Anbieter diese Fortbildung besucht wurde.

Zur Zertifikatsverlängerung werden diese Teilnahmebescheinigungen vom Antragsteller hochgeladen, das neue Zertifikat wird nach Prüfung automatisch erstellt.


* UE = Zeiteinheit von 45 Minuten

Die SQ Cert Zertifizierungsstelle erhebt folgende Gebühren für die Prüfung und Ausstellung des SystCert-Zertifikats:
 

1. Für Antragsteller, die systemische Ausbildungen an NICHT von SystCert anerkannten Ausbildungsinstituten absolviert haben, keine anerkannte Verbandszertifizierung haben und daher eine mündliche Kompetenzprüfung ablegen müssen:


Erstzertifizierung: 
Zertifizierung inklusive 1 Fachgebiet: 999,00 € 
jedes weitere Fachgebiet: 449,00 €

Erweiterungszertifizierung: pro Fachgebiet: 349,00 €

 

2. Für Antragsteller, die auf Grundlage einer anerkannten Verbands-Zertifizierung eine SystCert-zertifizierte Systemische Kernausbildung absolviert haben und nur eine Dokumentenprüfung durchlaufen:


Erstzertifizierung: 
Zertifizierung inklusive 1 Fachgebiet: 299,00 €, 
jedes weitere Fachgebiet 99,00 €

Erweiterungszertifizierung: pro Fachgebiet 99,00 €

 

3. Für Antragsteller, die systemische Ausbildungen ( 1 SystCert-zertifizert oder 2 Kernausbildungen) an einem von SystCert anerkanntem Ausbildungsinstitut absolviert haben und nur eine Dokumentenprüfung durchlaufen:


Erstzertifizierung: 
Zertifizierung inklusive 1 Fachgebiet: 199,00 €, 
jedes weitere Fachgebiet 99,00 €

Erweiterungszertifizierung: pro Fachgebiet 99,00 €

 

4. Für Antragsteller im Rahmen der Übergangsregelung für Verbandszertifikate der DGSF, SG, DGSP und nur einem Zertifikate-Check:
gültig bis 31.12.2028.

Hier entfällt die Dokumentenprüfung, die Ausstellung erfolgt automatisiert.
Erstzertifizierung inklusive aller Fachgebiete: 49,00 €

Erweiterungszertifizierung pro Fachgebiet: 49,00 €

 

Verlängerungszertifizierung für jeweils 5 Jahre: 

Verlängerung inklusive 1 Fachgebiet: 99,00 €, 
jedes weitere Fachgebiet 49,00 €.
 

Zusatzleistung

Falls die SQ Cert im Rahmen der Antragstellung Fallberichte oder Reflexionberichte zur Anerkennung begutachten muss, fällt eine Gutachtergebühr von € 200,- pro Fallbericht an 
(nur notwendig, wenn das Ausbildungsinstitut diese Leistung nicht anbietet)

Alle Preise sind inkl. Mehrwertsteuer.